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Beihilfe für Brillen und Kontaktlinsen für die meisten Beamten gestrichen In Baden-Württemberg gibt es Beihilfe sogar für Brillengestelle Schleswig-Holstein gibt Pauschalzuschüsse Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz begrenzen Aufwendungen auf Höchstbeträge NRW und Sachsen deckeln die Zuschüsse
Brillen zählen grundsätzlich zu den medizinischen Hilfsmitteln und sind deshalb theoretisch beihilfefähig, soweit sie von einem Arzt verschrieben werden. Genau wie die gesetzlichen Krankenversicherungen haben bei den Sehhilfen aber viele Dienstherren in Bund und Ländern den Rotstift angesetzt, um die Kosten im Gesundheitswesen zu minimieren.
Beihilfe für Brillen und Kontaktlinsen für die meisten Beamten gestrichen
Für Bundesbeamte sind Brillen und Kontaktlinsen nur noch für Kinder unter 18 Jahren beihilfefähig. Erwachsene bekommen den Zuschuss nur ausnahmsweise, wenn es sich um eine besonders schwere Sehbeeinträchtigung handelt, die mit einer Brille nicht mehr völlig ausgeglichen werden kann. In jedem Fall ist die Beihilfe auf Höchstbeträge beschränkt. Besonderen Komfort wie zum Beispiel die Entspiegelung der Brillengläser übernimmt die Beihilfe nicht. Dieselben Regeln gelten für Beamte in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, im Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
In Baden-Württemberg gibt es Beihilfe sogar für Brillengestelle
Baden-Württemberg ist um einiges großzügiger: Hier sind für alle Beamten Brillengläser bis zu einem üppigen Höchstbetrag beihilfefähig, selbst eine einfache Entspiegelung ist drin. Diejenigen, die weit- und kurzsichtig sind, können wählen zwischen einer Gleitsichtbrille oder einer Fern- und einer zusätzlichen Nahbrille. Beihilfefähig sind entweder die Aufwendungen für eine Brille oder für Kontaktlinsen. Beide Sehhilfearten nebeneinander sind nur dann beihilfefähig, wenn ein medizinischer Grund hierfür vorliegt. Für die Beihilfefähigkeit genügt es, wenn bei erstmaliger Beschaffung ein Augenarzt die Sehhilfe verschreibt; danach reicht die Bestimmung der Sehstärke durch einen Optiker. Sogar für ein neues Brillengestell gibt es hier alle drei Jahre einen Zuschuss von 20,50 Euro.
Höchstbeträge für Brillengläser oder Kontaktlinsen in Baden-Württemberg |
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Bis ± 6 Dioptrien |
Bis ± 10 Dioptrien |
Einstärkengläser |
Sphärisches Glas |
Bis 50 Euro |
Bis 75 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 50 Euro |
Bis 75 Euro |
Bifokalgläser |
Sphärisches Glas |
Bis 90 Euro |
Bis 120 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 115 Euro |
Bis 140 Euro |
Gleitsichtgläser (ohne medizinische Begründung) |
Sphärisches Glas |
Bis 105 Euro |
Bis 205 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 130 Euro |
Bis 230 Euro |
Gleitsichtgläser (mit Indikation) |
Sphärisches Glas |
Bis 165 Euro |
Bis 205 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 195 Euro |
Aufwendungen für Prismen sind in voller Höhe beihilfefähig. Aufwendungen von Schulsportbrillen mit Sehschärfe für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind ebenfalls in voller Höhe beihilfefähig. Bei Kontaktlinsenaustauschsystemen gelten sowohl die Dreijahresfrist als auch die jeweiligen Höchstbeträge bis zu deren Erreichen.
Schleswig-Holstein gibt Pauschalzuschüsse
Auch in Schleswig-Holstein gibt es Beihilfe für Brillen. Das neue Brillengestell bezuschusst das nördliche Bundesland pauschal mit 20 Euro. Auch für Kontaktlinsen gibt es im Falle bestimmter Indikationen wie schwerer Kurz- oder Weitsichtigkeit (mehr als ± 8 Dioptrien) einen Zuschuss von bis zu 100 Euro je Linse. Die beihilfefähigen Aufwendungen für Brillengläser sind allerdings auch hier auf Höchstbeträge beschränkt.
Höchstbeträge für Brillengläser in Schleswig-Holstein |
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Bis ± 6 Dioptrien |
Bis ± 10 Dioptrien |
Einstärkengläser |
Bis 36 Euro |
Bis 56 Euro |
Mehrstärkengläser |
Bis 86 Euro |
Bis 103 Euro |
Multifokalgläser |
- |
Bis 123 Euro |
Zuschlag für getönte Gläser (bei nachgewiesener Notwendigkeit) |
10 Euro |
Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz begrenzen Aufwendungen auf Höchstbeträge
In einigen Bundesländern gibt es, wenn auch nicht für Brillengestelle, so doch zumindest für die Brillengläser, einen Zuschuss von der Beihilfe. Die Höhe fällt jedoch unterschiedlich aus.
Höchstbeträge in Hamburg |
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Bis ± 6 Dioptrien |
Über ± 6 Dioptrien |
Einstärkengläser |
Sphärisches Glas |
Bis 31 Euro |
Bis 52 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 41 Euro |
Bis 62 Euro |
Mehrstärkengläser |
Sphärisches Glas |
Bis 52 Euro |
Bis 72 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 62 Euro |
Bis 92 Euro |
Dreistufen- oder Multifokalglas |
Sphärisches Glas |
Bis 92,50 Euro |
Bis 113 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 113 Euro |
Bis 133 Euro |
Höchstbeträge in Hessen |
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Bis ± 6 Dioptrien |
Über ± 6 Dioptrien |
Einstärkengläser |
Sphärisches Glas |
Bis 31 Euro |
Bis 52 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 41 Euro |
Bis 62 Euro |
Mehrstärkengläser |
Sphärisches Glas |
Bis 72 Euro |
Bis 93 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 92 Euro |
Bis 113 Euro |
Dreistufen- oder Multifokalglas |
Sphärisches Glas |
Bis 93 Euro |
Bis 114 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 113 Euro |
Bis 134 Euro |
In Rheinland-Pfalz liegen die beihilfefähigen Höchstbeträge auf ähnlichem Niveau wie in Hessen; allerdings schließt dieser das Brillengestell mit ein.
Höchstbeträge für Brillengläser einschließlich Gestell und Handwerksleistung in Rheinland-Pfalz |
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Bis ± 6 Dioptrien |
Über ± 6 Dioptrien |
Einstärkengläser |
Sphärisches Glas |
Bis 31 Euro |
Bis 52 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 41 Euro |
Bis 62 Euro |
Mehrstärkengläser |
Sphärisches Glas |
Bis 72 Euro |
Bis 93 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 92,50 Euro |
Bis 113,50 Euro |
Dreistufen- oder Multifokalglas |
Sphärisches Glas |
Bis 93 Euro |
Bis 114 Euro |
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Zylindrisches Glas |
Bis 113 Euro |
Bis 134 Euro |
Kontaktlinsen sind in Rheinland-Pfalz unter bestimmten Indikationen beihilfefähig, zum Beispiel bei Weit- oder Kurzsichtigkeit von mehr als ± 8 Dioptrien.
NRW und Sachsen deckeln die Zuschüsse
Nordrhein-Westfalen setzt für die Erstbeschaffung von Brillengläsern gar keine Höchstbeträge fest, wenn sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat. Bleibt das Sehvermögen konstant, bekommen Landesbeamte dort zumindest alle vier Jahre Beihilfe für neue Brillengläser. Dann ist der Zuschuss auf maximal 200 Euro pro Glas gedeckelt. Beihilfe für Kontaktlinsen gibt es hier nur, wenn der Sehfehler durch eine Brille nicht ausreichend korrigiert werden kann. Wer trotzdem welche anschafft, bekommt immerhin noch Beihilfe für die Kosten in Höhe der Aufwendungen für entsprechende Brillengläser.
Auch in Sachsen sind die Aufwendungen für Brillen und Kontaktlinsen dem Grunde nach beihilfefähig. Für Erwachsene über 18 sind sie allerdings auf einen knappen Betrag von 80 Euro je Auge alle zwei Jahre beschränkt – einschließlich Handwerksleistung und Reparaturkosten.
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Für Bundesbeamte und Beamte in den meisten Bundesländern sind Brillen und Kontaktlinsen nicht beihilfefähig.
- In Sachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Hamburg sind die beihilfefähigen Aufwendungen für Brillengläser auf Höchstbeträge beschränkt.
- Nur in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gibt es zusätzlich einen Zuschuss für neue Brillengestelle.