Neugeborenennachversicherung
Private Krankenversicherer sind verpflichtet, neugeborene Kinder ohne Risikozuschläge und Wartezeiten mitzuversichern, wenn:
- am Tag der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate versichert ist und
- die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt und
- der Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht umfassender und/oder höher ist, als der des versicherten Elternteils.
Wird eine der drei Voraussetzungen nicht erfüllt, wird für das Neugeborene eine Gesundheitsprüfung erforderlich.