Markus hat für sich und seine Familie Arztrechnungen über einen Betrag von 2.500 Euro bei der Beihilfe eingereicht. Er bekommt ein Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wird, dass er nur 1.000 Euro erstattet bekommt. Dann kommt eine lange Begründung mit vielen Paragraphen, die sich Markus zwar durchliest, aber nicht wirklich versteht. Was nun? Soll er einfach auf das Geld verzichten?
Rechtsstreitigkeiten in Beihilfe-Sachen müssen vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen werden. Dies ergibt sich aus § 126 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz und § 45 Verwaltungsgerichtsordnung.
Es gibt in Deutschland für diesen Rechtszweig spezielle Fachanwälte für Verwaltungsrecht, an die sich Markus wenden sollte, wenn er einen Widerspruch einlegen möchte. Da das Verwaltungsrecht ein großes Rechtsgebiet ist, ist es wichtig, dass sich der Fachanwalt mit dem Thema Beihilfe und Beamtenrecht auskennt.
Einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht finden Sie über die Gelben Seiten oder über die Anwaltsauskunft des Deutschen Anwaltsvereins. Fragen Sie unbedingt bei einer Terminvereinbarung nach, ob der Anwalt auch Erfahrung mit dem Thema hat.
Kosten der Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt
Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch sind gesetzlich gedeckelt und betragen 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die weiteren Kosten bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz. Das orientiert sich am sogenannten Streit- oder Gegenstandswert. Das bedeutet, dass die Höhe der Anwaltskosten davon abhängt, um welche Erstattungsansprüche es in dem Verfahren geht. Wird beispielsweise um eine Kaufpreissumme von 1.000 Euro gestritten, dann ist der Streitwert 1.000 Euro. Im Verwaltungsrecht gibt es eine Besonderheit: Hier existiert ein offizieller Streitwertkatalog über viele mögliche Streitwertkonstellationen, so dass hier die Kosten im Vorfeld oft leichter einzuschätzen sind.
Prozesskostenhilfe bei Geringverdienern
Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, können Sie sich im Fall einer Behilfestreitigkeit beim Verwaltungsgericht nach einer Beratungs- oder Prozesskostenbeihilfe erkundigen. Der Staat muss jedem Bürger den Zugang zu einer Rechtsberatung ermöglichen. Wenn Sie ein zu geringes Einkommen haben, erhalten Sie zumindest eine anwaltliche Erstberatung auf Staatskosten. Der Anwalt muss Sie über die Prozesskostenhilfe aufklären und gegebenenfalls auch den erforderlichen Antrag für Sie einreichen.
Die Prozesskostenhilfe läuft nach den gleichen Regelungen ab, wie sie für den normalen Zivilprozess vor dem Amtsgericht gelten. Beantragen müssen Sie die Bewilligung der Prozesskostenhilfe in Beihilfesachen aber vor dem Verwaltungsgericht. Ob Sie überhaupt eine Chance auf Übernahme der Gebühren und Anwaltskosten durch den Staat haben, kann Ihnen Ihr Anwalt sagen. Der muss dann auch den entsprechenden Antrag für Sie beim Gericht einreichen. Der Anwalt rechnet dann direkt mit der Staatskasse ab.